Als Eigentümer eines Baumes stehen Sie grundsätzlich in der Pflicht, jegliche voraussehbare Gefahren, die von ihm ausgehen, zu beseitigen. Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle der Stand- und Bruchsicherheit, die Entfernung von toten Ästen, der Rückschnitt von Ästen, die zu nah an Gebäuden wachsen (Gebäudefreischnitt), und von Ästen, die die Durchfahrt von Fahrzeugen und den Fußgängerverkehr behindern (Lichtraumprofil).