Als Baumbesitzer ist man verantwortlich, Gefahren, die von seinem Baum ausgehen, zu beseitigen. Die offensichtlichste Gefahrenquelle sind im Baum befindliche tote Äste.

Beispiel: Totholzentfernung an einer uralten Pappel auf Haus Bollheim in Euskirchen. (Hier haben wir auch einen im Absterben befindlichen Teil mit entfernt.)

Fachinformation (aus der ZTV-Baumpflege Ausgabe 2006):

3.1.5 Totholzbeseitigung
Tote und gebrochene Äste ab Schwachaststärke [ab 3 cm Astdurchmesser] sind abzuschneiden. Wundbehandlungsstoffe dürfen nicht aufgetragen werden.